Nachdem es den Hinweis auf den Unterschied zwischen deutscher und internationaler Bewertung gab, auch eine schlüssige, weil erklärende Ergänzung. Zumindes für mich.
Es gab wohl etwas Verwirrung bzgl. eines Anteilsverkaufs.
Der Verweis auf die internationale Bewertung der Genussrechte als Schulden sollte nicht eine unterschiedliche Bewertung der Anteilswerte in D und dem Rest der Welt darstellen. Sondern darauf hinweisen, dass Genussrechte nur unter bestimmten Bedingungen als EK gewertet werden können. Prinzipiell sind es aber Schulden. Entscheidend ist das, wie beschrieben, bei einem kompletten Verkauf der Anteile.
Bei einem Einstieg weiterer Gesellschafter durch z.B eine Kapitalerhöhung, würde der EK-Charakter weiter erhalten bleiben, aber den Wert der auszugegebenden Anteile zusätzlich negativ beeinflussen.
Hoffe es ist jetzt klarer was gemeinst ist.
Natürlich ist das alles was wert. Ne ganze Menge sogar. Aber halt ned wenn man nur kleckert wie 2011 ff. Völlig wurscht ob 50+1 oder nicht. Und das kommt daher, wenn es erst nachrangig um Sechzig geht. Sechzig dient(e) immer nur als Mittel zum Zweck aber halt nicht für den Verein, sondern die mehr oder weniger verwantwortlich handelnden Personen und auch deren Netzwerke.
„Um dann zur Generalattacke überzuleiten und die grün-rote Rathauskoalition mit einem Fußballverein zu vergleichen - nicht das Geld sei das Problem, sondern eine konzeptionslose Vereinsführung.“ Manuel Pretzl, CSU.
Zu viel OG geschnüffelt?