Es ist harie zuzustimmen, dass Hasan Ismaik das Konstrukt des TSV nicht verstanden hat, ist „in seiner Person …begründet“ Das heißt aber nicht, dass Ismaik damit zugestanden werden sollte, eine Täter-Opfer-Umkehr vorzunehmen und er dem e.V. die Verantwortung für seine Unwissenheit anlasten darf.
Hasan Ismaik hat sich bei der TSV als studierter erfolgreicher Unternehmer mit Milliarden-$-Vermögen vorgestellt. Solch einer Koryphäe Feinheiten des deutschen Gesellschaftsrecht erläutern zu wollen, hätte er entsprechend seines kulturellen Hintergrundes als Respektlosigkeit gewertet. Nur ist es wohl leider so, dass er auch heute noch nicht begriffen hat, dass seine Beteiligung nicht den Verein (e.V.) umfasst, sondern begrenzt ist auf das Unternehmen TSV KGaA, denn er schreibt immer noch von dem „Verein.“
Wobei seine Rolle bei der TSV KGaA ganz einfach beschrieben werden kann. Seine Beteiligung betrifft nur das Profi-Fußball-Unternehmen TSV KGaA. Selbst wenn der Kapitalanteil mehr als 49 % sein sollte, ist das Stimmrecht auf 49 % beschränkt.
Allerdings müssen seine Berater 2011 die Feinheiten mit der 50+1-Regelung und das Konzept der Geschäftsführungs-GmbH und TSV KGaA bestens verstanden zu haben. Damals wurde die Geschäftsführungs-GmbH mit einem Beirat ausgestattet. In diesem sind je zwei Personen von jedem Gesellschafter vertreten. Somit wurden die Stimmrechte pari verteilt mit der Ausnahme, dass bei bestimmten Entscheidungen nach einem langwidrigen Verfahren der e.V. alleine entscheiden kann.
Somit: Obwohl HAM nur 49 % Stimmrechte an der KGaA hat, wird sie grundsätzlich als gleichberechtigter Partner behandelt.
Zudem waren die HAM-Vertreter bereits 2011 so gewieft und haben zugunsten von HAM vertraglich vereinbart, dass die Geschäftsführungs-GmbH beim Wegfall der 50+1-Regel von HAM zum Preis von 25.000 € erworben werden kann. Ismaik würde dann Alleinherrscher.
Obwohl das Stimmrecht von HAM bei der TSV KGaA grundsätzlich auf 49 % und faktisch auf 50 % begrenzt ist, wurde HAM im Aufsichtrat ein Sonderrecht zugestanden. Sofern im gleichberechtigten Aufsichtsrat eine Pattsituation eintriff, hat der Kraft Vertrag von HAM zu bestimmende Aufsichtsrats-Vorsitzende ein Doppelstimmrecht, sodass wie in den letzten Jahren häufig vorgekommen, HAM einseitig gegen das Votum des e.V. das Kaderbudget erhöhen darf.
Leider musste man als TSV-Fan feststellen, dass Hasan Ismaik selbst nach 15 Jahren wohl äußerst beratungsresistent ist. Anders ist es nicht zu erklären, dass er im letzten Jahr seine KGaA-Beteiligung an einen dubiosen leeren Schweizer Briefkasten verkaufen wollte. Dass man vor Kauf oder Verkauf von Unternehmesbeteiligungen sinnvollerweise ein Due-Diligence-Verfahren durchführt um Chancen Risiken des Geschäftes zu ermitteln, scheint bei Ismaik noch nicht angekommen zu sein.