Soll und Haben - Aktuelle Finanzsituation des TSV 1860

Auf See und vor Gericht…

Aber ich hoffe auf die Statuten des DFB. Ausserdem 50+1 sollte uns doch sowieso erlauben die Entscheidungen zu treffen. Habe ich die letzten Jahre eh nicht verstanden, dass wir das nicht noch öfters gezogen haben. Bin aber Laie in dem ganzen Rechtzeugs.

Genau.

Dem steht nicht der Kooperationsvertrag im Wege, sondern der Gesellschaftsvertrag zwischen e.V. und GF-GmbH von 2002. Wäre kein Problem, wenn der e.V. noch alleiniger Kommanditist der KGaA wäre.
So aber ist HAM ebenfalls Gesellschafter der KGaA(sogar Mehrheitsgesellschafter) und damit hat er natürlich das Recht wesentliche Änderungen an der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft(Grundlagengeschäfte) mitzubestimmten.
Nicht die operative Ausführung, aber die Aufgabe bestimmter wesentlicher Geschäftsbereiche braucht seine Zustimmung in der Hauptversammlung der KGaA.

Also:

  1. Vertrag von 2002 GF GmbH und e.V. = KGaA Spielbetrieb für Lizenzfussball und bezahlten Amateurfussball. Satzung KGaA
  2. Vertrag von 2011 HAM und e.V. = Kooperationsvertrag über Zusammenarbeit als Gesellschafter und was sie damit erreichen wollen und wie.
  3. Die operative Umsetzung = GF GmbH
  4. Kontrolle der Umsetzung nach den Regeln von wirtschafltichen und rechtlichen Grundsätzen im Sinne der Hauptversammlung(e.V. und HAM) = AR

Also kündigt der e.V. die Kooperation mit HAM ändert sich an den gesetzlichen(HGB AktG) und in der Satzung der KGaA festgelegten Bestimmungen nichts. Damit hat der e.V. ja nicht den Gesellschaftsvertrag (1.) mit der KGaA gekündigt.
Wäre das der Fall, dann würde der e.V. aus der KGaA als Gesellschafter ausscheiden und nur die GF GmbH und HAM würden als Gesellschafter der KGaA verbleiben. Keine Ahnung ob der e.V. auch das gemacht hat. Aber ich glaube eher nicht. Damit würde er ja faktisch das ganze Vermögen der KGaA an die HAM übertragen. Die GmbH ist ja nicht am Vermögen der KGAa beteiligt.

Nicht der Kooperationsvertrag regelt wo der Spielbetrieb organisiert ist, sodnern der Gesellschaftsvertrag über Zweck und Aufgaben der KGaA .

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Auch nicht provokant gemeint, aber: Welches Vermögen!?

Die Gebäude bei der Geschäftsstelle? Das Vermögen des Kaders ist ohne Spielrecht ja de facto wertlos

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@harie, danke für Deine Aufklärungsarbeit!

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Kein Ding.

Natürlich gibts immer irgendwelche Winkelzüge die man in Interpretationen und Lesarten versucht.
Und das sind dann diese Unwägbarkeiten vor Gericht.
Wir können uns nur an das halten was uns an Unterlagen und Gesetzestexten vorliegt. Mehr nicht.

Weiß eigentlich irgendjemand, was in diesem ominösen Koop-Vertrag steht? Mir scheint alle reden davon, aber niemand kennt wirklich die Inhalte.

Den Ausführungen haries zufolge wäre der Auftrag zur Durchführung des Spielbetriebs (auch im „bezahlten Amateurfußball“) durch den Gesellschaftervertrag noch immer bei der KGaA und könnte dieser nicht ohne weiteres entzogen werden. Das wäre aus meiner Sicht dann der verzwickteste Punkt. Und die Ankündigung des eV, eine eigene Betriebsgesellschaft zu gründen, wäre ein Papiertiger.

Irgendwer muss doch wissen, was in KoopV und GesV drinsteht…

Was willst du denn wissen?

Was dieser Vertrag denn überhaupt wie regelt.

Welche Rechte und Pflichten entfallen nun für den e.V. bzw. für die KGaA?

Da kommt natürlich ins Spiel was der Harie gesagt hat. Es gibt auch noch den Gesellschaftsvertrag zwischen e.V. und KGaA wie ich heute lernte und über mehr als nur die Basics hinausgeht… (was aber eigentlich Sinn macht :sweat_smile:)

Nachdenkenmsn müsste :sweat_smile::see_no_evil_monkey:

Mit nachgrübeln kommst halt auch nicht wesentlich weiter. Es müssen jetzt mal an den entscheidenden Stellen (leider, leider sind das nicht wir hier…) Entscheidungen gefällt werden und dann sehen wir weiter…

Ja Geschäftsführer kostet.
Einnahmequellen: denk mal drüber
Prozess gegen Mueller in den Rückstellungen
Spieler mit Verträgen kann man verkaufen oder verleihen. Gehälter U21 und U19 die nicht zum e.V. gehen sind überschaubar.
Was hastn dauernd mit Deiner Gewinnerzielungsabsicht? Was passiert denn da Deiner Meinung nach?

Im Endeffekt heißt es abwarten. Wir versuchen, ohne klare Einsicht in die Akten, das Beste für den Verein herauszufinden. Leider sind wir alle zu Popcorn verurteilt. Wann gibt der DFB die Ligazugehörigkeit den preis?

Nachdem jetzt alle hart nachgedacht haben, könntest du ja bitte lösen. Merchandising kann es ja nicht sein, weil die GmbH ja nicht zur KGaA gehört, oder? Mieteinnahmen?

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Ja, das frage ich mich auch. Sollte doch heute passieren, oder?

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Der Rückstellungsposition steht nicht zwangsläufig zum heutigen Tage eine Cash-Position gegenüber. Und Geld von Mueller (oder wie spricht man das aus) in Richtung KGaA fließt ja e nicht, wenn dann andersrum. Dann bringts dir Liquiditätstechnisch auch nichts wenn du die Rückstellung ertragswirksam auflöst.

Oder?

Spielerwerte: ich bin da schwer in Versuchung zu glauben, dass man da eine Art Sonderkündigungsrecht als Spieler hätte… bzw verkaufen glaub ich nicht.

Option verleihen ist natürlich wieder interessant, das könnte tatsächlich sein und ggf sogar mit ner kleinen Marge hier und da :thinking:

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Nach Zwangsabstieg: Klagt Ismaik den TSV 1860 in Liga drei? DFB reagiert auf Gerücht | sportschau.de

Keine neuen Informationen enthalten, aber:

Am Donnerstag tagen Gremien des DFB und werden voraussichtlich am Abend ihr Ergebnis und die Vereine, die in der kommenden Saison in der 3. Liga spielen werden, bekanntgeben.

Ahh…okay. Danke dir für die Info. Heute Abend also.

Naja, ich würde jetzt nicht einkaufen bei der KgaA, ich bekomme den/die Spieler evtl bald gratis

Ja, aber leihen!? Dann zahlst du nur das Gehalt und hast den Spieler schon eng bei dir sobald du ihn wirklich dann aus der Insolvenzmasse rausziehen kannst…