Sonder MV - Kündigung Kooperationsvertrag

Ein Präsident der nicht gewillst ist diese Klausel zu beseitigen kann leider kein „guter“ Präsident sein. Aber vielleicht will er ja jetzt. Die Vernetzung des kleinen Kreises funktioniert ja recht gut, da passiert in der Regel wenig Überraschendes.
Was wäre denn Dein Vorschlag?

Nein den Antrag dürfen auch nicht stimmberechtigte Mitglieder stellen.
Nur bei der Abstimmung in der MV dürfen sie nicht teilnehmen.

Den Dezember abzuwarten!

Wegen der anstehenden Wandlung, wegen Weihnachten oder aus einem anderen Grund?
EIne außerordentliche bekommen wir dieses Jahr sowieso nicht mehr hin, frühester Termin wäre meiner Meinung nach Januar.

Wie immer, vielen Dank Erklärbär!

Zum Beispiel. Aber nicht nur.

Naja egal. Jetzt is es eh schon wurscht.

Der harie weiss etwas, aber er lässt’s nicht raus :wink:

Die größten Gefahren bei kündigung des Kooperationsvertrags sind m.e. einerseits eine mögliche Insolvenz der kgaa (mir egal, wenn der ev nicht betroffen ist, könnte sowieso auch zu einer Gesundung führen durch Abschreibung der altlasten), andererseits die klagebefugnis ismaiks gegen 50+1. Aber dann wäre es auch eine finale Klärung und die derzeitige pattsituation wäre aufgelöst. Lieber stehend sterben als kniend Leben! Beide Seiten könnten dann auch getrennte Wege gehen. Langfristig werden wir dann sehen, wer erfolgreicher ist…

wird auf einer AOMV eigentlich nur darüber abgestimmt, weshalb sie einberufen wurde, oder können zum Beispiel Anträge zum Vereinsausschluss eingereicht werden?

Anträge zum vereinsausschluss können glaub ich jederzeit eingereicht werden. Abstimmen tut darüber glaub ich der Vereinsrat in Abstimmung mit dem Ehrenrat.

Auf einer außerordentlichen können natürlich auch andere Anträge (inkl. Satzungsanträge) fristgerecht gestellt werden.

Ich halte es einfach für strategische äußerst unklug einen solchen Antrag voreilig anzukündigen.

Was dabei rauskommt konnte man doch am Abwahlantrag bei DB24 sehn.
Auch die haben schnell kapiert dass man sowas besser erst mal intern organisiert und abklärt.

Und für diesen Antrag brauchst keine Öffentlichkeit. Die 500 Autogramme kriegst auch so ohne großes Ballyhoo.

Volle Zustimmung. Erst im Kämmerchen eine exakte Ausarbeitung vorbereiten, alle Möglichkeiten abklären und juristisch absegnen (Hr. Walch?) lassen.

Für sowas hast nur einen Schuss und der muss aber sowas von sitzen!

HI ist vermutlich nicht vollkommen naiv und rechnet längst damit, dass ein solcher Antrag kommt. Wichtig ist doch nur, dass es für die Kündigung stichhaltige Argumente gibt. Sollte der Kreditgeber erneut eine Strafe provozieren, sollte es hoffentlich reichen.

Naja, das ist ja nix neues. Das Präsidium hat ja bereits den Auftrag, den KO-Vertrag zu kündigen, das wäre also jederzeit möglich.

Ob Arik mit seinem Post eine gewiefte Strategie fährt, oder sich vom Blogger hat provozieren lassen, kannst du ihn selber fragen.

Erfahrungsgemäß ist der 60er-Kosmos aber so klein, dass solche Aktionen sowieso schnell bekannt werden. Da is mir lieber, man erfährt alles aus 1. Hand als nach dem 5. Bier durch Hörensagen.

Es waere prima diesen Knebelvertrag los zu werden. Auf welcher rechtlichen Grundlage soll das gehen?

ok Boomer

Mir ist das im Prinzip ja wurscht weil es kann ja jeder machen was er will.

Aber,

  1. wäre der Antrag dann überflüssig, weil es sowieso schon einen Beschluss dazu gibt der nach wie vor seine Gültigkeit hat und das Präsidium mit der Kündigung des Kooperationsvertrages beauftragt, sofern es eine rechtliche Grundlage gibt.

  2. um bei der martialischen Sprache zu bleiben die in diesem Zusammenhang aktuell herrscht, geh ich nicht zum Feind und sag ihm, pass auf weil ich komm mit 500 Mann über deine rechte Flanke.

Ich wundere mich einfach sehr über dieses Vorgehen. Der Arik wird vielleicht wissen warum ich das tue.

Würdest jetzt gern wissen gell? Geht Dich aber nix an weil das hat nix mit 1860 zu tun.

Ich vermute fast, Du wuerdest das auch gerne wissen.

Ok Boomer