Sonder MV - Kündigung Kooperationsvertrag

Expertenfrage:

Erlischt der Kooperationsvertrag bei Insolvenz der KGaA?

[list][]Bei Komplettabwicklung der KGaA
[
]Bei Weiterführung der KGaA
[/list]

zu 1. keine KGaA = kein Kooperationsvertrag
zu 2. KGaA = Kooperationsvertrag

Bin kein Fachmann, deswegen die Frage: bei einer Insolvenz werden doch eigentlich alle laufenden Verträge durch den Insolvenzverwalter geprüft, für die KGaA schlechte können gekündigt werden. Ist dies so richtig, bzw. wenn ja betrifft das auch den Kooperarionsvertrag?

Der Kooperationsvertrag wurde zwischen den Gesellschaften, der Firma von Herrn Ismaik und dem e.V., abgeschlossen. Der e.V. müsste Insolvenz anmelden damit der von Dir geschilderte Vorgang durchgeführt werden kann. Das wird aber nicht passieren. Der e.V. hat ja nichtmal Schulden.

Ah ok. Danke. Blick da vor lauter Gesellschaften schon nicht mehr ganz durch.

Wie der HHeinz schon sagte ist das kein Vertrag der KGaA sondern zwischen den Gesellschaftern der KGaA.
Was da drin steht ist dem Insolvenzverwalter also zunächst ziemlich egal.
Seine Aufgabe besteht in erster Linie darin die Beschlüsse des Insolvenzgerichts und/oder der Gläubigerversammlung umzusetzen.
Also Sanierung oder Liquidation der Gesellschaft. Der Kooperationsvertrag ist ihm dabei ziemlich egal, weil er nach Abschluss des Verfahrens, entweder mit der Löschung der Gesellschaft aus dem Register nur noch fürs Altpapier gut ist. Oder bei Sanierung und Fortführung die Gesellschafter damit wieder gegenseitig auf die Nerven gehen dürfen.

Sollte die KgaA verschwinden (über Insolzenz, z.B.), dann erübrigt sich auch der Kooperationsvertrag. Wenn also bei Insolvenz der e.V. eine Mannschaft in der Regionslliga anmelden würde und Die KgaA keine Lizenz für die 3. Liga bekommt, gibt es nur ein sehr kurzes Zeitfenster, in dem HI überhaupt klagen kann (im Ko Vertrag steht was von unter 5. Liga oder so …). Ohne Lizenz kein Spielbetrieb und dann geht es schnell mit der KgaA.

Im Grunde genommen würde ich gar keine Konsequenzen erwarten, wenn die KgaA eine Insolvenz beantragen würde und der e.V. eine Mannschaft für die 4. Liga melden würde (ohne jetzt auf die verbandstechnischen Dinge einzugehen).

Wenn HI also nicht wandelt, kann er zusperren und die letzt Chance, sein Geld zu bekommen, ist dahin. Man muss ihm verdeutlichen, dass im Grunde genommen NUR Hasi verlieren kann!

Habe die Diskussion die letzten 9 Seiten nicht verfolgt. Die letzten Einträge handeln über Detailfragen.

Mir gehts hier ums Prinzip und ich will diesen Antrag so und so unterstützen. Gibt es schon Neuigkeiten, wann und wie das laufen wird?

Danke Harry hab kapiert, Kooperationsvertrag besteht zwischen den beiden Gesellschaftern und nicht Gesellschafter-KGaA.

Wenn aber jetzt, durch eine mögliche Kapitalerhöhung, ein dritter Gesellschafter dazukommen würde, ist der alte Kooperationsvertrag zwischen e.V und HAM nichtig und es muss ein neuer zwischen e.V., HAM und XXX geschlossen werden. Richtig?

Dann dürften doch solche Knebelsachen wie sie jetzt drinstehen zu Ungunsten des e.V. nicht mehr enthalten sein?

Nein.
Ein weiterer Gesellschafter löst nicht diesen Kooperationsvertrag auf.
Es würde sicher eine Regelung gefunden werden müssen um dem neuen Gesellschafter eine gewisse Absicherung zu geben falls er bei Wegfall von 50+1 nicht weiter mit HAM zusammenarbeiten will.
Entweder durch Streichung/Anpassung dieses Abschnittes im Kooperationsvertag, oder gesonderter Vereinbarung zwischen HAM und dem neuen Gesellschafter zum Beispiel über einen Rückkauf durch die KGaA oder Übernahme durch HAM.

Wenn ein neuer Gesellschafter einsteigt der aus der e.V. Ecke kommt (evtl. die Bayerische o.ä.), also mit dem e.V. und den momentan handelnden Personen gut klarkommt, dieser soll/muss dann akzeptieren dass bei einem Fall von 50+1 nicht mehr der e.V. (mit dem er gut klarkommt) das letzte sagen hat sondern der unberechenbare-we-go-to-the-top-nicht-investor???

Kann ich mir NIE UND NIMMER vorstellen!!!

Da könnte uns der dritte Gesellschafter (angenommen die Bayerische Hr. Gräfer) jetzt super helfen indem er fordert das der Kooperationsvertrag zwischen e.V. und HAM aufgekündigt werden soll und ein neuer zwischen den drei Parteien ausgearbeitet wird. Sperrt sich HAM dagegen (ich gehe davon aus der e.V. wäre dafür)
weiß diesmal auch wirklich der letzte um was es IHM geht. Macht sonst nix, Firma-egal

Ich darf Dich daran erinnern dass wir hier beim TSV1860 sind?

Aber unabhängig davon ist es halt so, dass dieser Kooperationsvertrag nicht automatisch nichtig wird wenn ein weiterer Gesellschafter einsteigt. Er kann komplett neu verfasst werden, muss es aber nicht. Er kann ebenso nur erweitert, ergänzt oder in einzelnen Abschnitten geändert werden. Und wie bei jeder anderen Kapitalgesellschaft ist es auch bei uns so, dass ein Gesellschafter nicht zustimmen muss wenn er sich dadurch schlechter stellt.

Guten Abend. Wo kann man denn den Antrag ansehen? Mich würde doch interessieren, welchen Sinn diese Kündigung haben soll. Könnte das nicht ein Insolvenzrisiko nach sich ziehen?

Man sollte auch nicht vergessen, dass der Einstieg weiterer Gesellschafter von Meckis Zustimmung abhaengt.

echt?

Banal ich weiss. Dir ist das klar, aber nicht wenigen anscheinend nicht.

Man sollte auch nicht vergessen das unter bestimmten Voraussetzungen eine solche Maßnahme auch gegen den Willen eines Gesellschafters möglich ist.

Aber nicht gegen den Willen des Mehrheitsgesellschafters.

doch

"Die Durchführung von Sanierungskonzepten kann wegen der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht unter Umständen auch dann im Rechtsweg erzwungen werden, wenn die für diese Maßnahme auf den ersten Blick erforderliche Mehrheit im Gesellschafterkreis nicht vorliegt. Jedes Urteil im Zusammenhang mit Treuepflichten hängt jedoch sehr stark von den Besonderheiten des Einzelfalls ab, insbesondere ist bei Kapitalgesellschaften unklar, inwieweit die Voraussetzungen der „Sanieren- oder-Ausscheiden“-Rechtsprechung Anwendung finden. Daher sollte ein solcher Weg Ultima Ratio bleiben und nur in Betracht gezogen werden, wenn der Gesellschaftsvertrag keine anderen Lösungen wie z.B. Shoot-Out-Klauseln, Drag-Along-Rechte, Anteilseinziehung oder sonstige Wege zum Ausschluss der sperrigen Gesellschafter bietet."


[i][url]https://www.haufe.de/compliance/management-praxis/treuepflicht-des-gesellschafters-sanieren-oder-ausscheiden_230130_456628.html[/url][/i]

Das hatte ich auch schonmal gelesen (und gepostet)… Das Problem ist hier, dass da die Rechtsprechung sowieso schon sehr wage ist, das problem hierbei ist halt: Kein Gesellschafter ist verpflichtet, einfach immer weiter Geld in die Firma zu pumpen. Vorallem nachdem die Vergangenheit gezeigt hat, dass man die Kohle genauso gut in den Kamin hätte werfen können. Solange Ismaik in angesicht einer Insolvenzgefahr wandelt oder Darlehen anbietet, reicht das wohl nicht.