Falls der Arenaauszug wirklich an der Allianz scheitern sollte, dann ist das eine klassische Lose-Lose-Lose Situation.
Hauptverlierer sowohl die Roten als auch wir, dritter im Bunde die Allianz wegen maximalem Imageschaden. Unverständlich warum das auf Seiten der Allianz keiner einschätzen kann.
Das könnte man vor Gericht wahrscheinlich ausstreiten, so wie damals den depperten Cateringvertrag. Aber ich fürchte, die Zeit haben wir wieder einmal nicht.
In Deutschland herrscht grundsätzlich erstmal Vertragsfreiheit. Vor Gericht könnte man höchstens klären, ob dieser Passus sittenwidrig ist oder gegen geltendes Recht oder gesetzliche Verbote verstößt. Mit nem Gegner wie der Allianz auf der anderen Seite kann sich sowas über Jahre hinziehen. Die haben doch kein Problem damit, diesen Rechtsstreit bis zum BGH und wieder zurück zu treiben…
Weil’s denen völlig wurscht ist. Wir reden hier über einen Multimilliarden-Euro-Konzern, einen der größten Versicherungsgiganten weltweit. So’n büschen Imageverlust wegen paar 60ern die sich aufregen, interessiert die mal ü-ber-haupt nicht.
(Immer vorausgesetzt, die Medienberichte bezüglich des Vertrages stimmen auch. Da kann man ja heutzutage nicht immer 100%ig von ausgehen…)
Die Allianz ist ja nun einmal eine DAX notierte Aktiengesellschaft mit Kernkompetenz im Finanzwesen und kein Familienunternehmen aus Hinterbrühl. Warum sollten die auf 3,0 Mio. € verzichten? Da wären die Aktionäre wohl eher ‚not very amused‘. Eher schon würde sich die Geschäftsführung am Rande strafbaren Handelns bewegen, wenn sie die Abstandszahlung einfach mal so mir nichts, dir nichts abschreiben würde.
Im gesamten deutschen Vertragsrecht gilt auch der Grundsatz, dass bei Verträgen nicht ihr exakter Wortlaut maßgeblich ist sondern das, was die Vertragspartner vereinbaren wollten. Das wiederum ist im Wege der Auslegung nach Treu und Glauben zu ermitteln.
Wenn es also so eine Klausel gibt, ist die meiner Ansicht nach so auszulegen, dass sie sich nur auf den Fall bezieht, dass 1860 künftig in einem EIGENEN Stadion spielt. Oder in einem, in dem 1860 ein eigenes Recht zur Vermarktung des Stadionnamens hat. In diesen Fällen müsste 1860 sich halt rauskaufen, wenn sie die Namensrechte anderweitig vermarkten wollen . Wenn die Abstandszahlung aber auch dann fällig würde, wenn wir künftig gar keine Eigenvermarktung eines Stadionnamens betreiben können, dann würde die Klausel 1860 ja einseitig krass benachteiligen, finde ich.
Das ist mit dem Vertrag vom Eichin übrigens ähnlich. Wenn da drin steht, dass er nicht für die dritte Liga gilt, dann kann eine Auslegung nach Treu und Glauben eigentlich nicht ergeben, dass er dann für die vierte Liga schon gilt, wie irgend eine Zeitung ja zu wissen glaubte.
Da müsste man zu dem Schluss kommen, dass die Vertragspartner mit der Formulierung vereinbaren wollten, dass der Vertrag unterhalb der 2. Liga keine Gültigkeit mehr haben soll.
Sehe ich genauso. Und selbst wenn die Allianz es dürfte, wieso sollten sie freiwillig auf 3 Mio. verzichten? Dennoch bin ich zuversichtlich, dass eine Lösung gefunden wird. Am wahrscheinlichsten scheint mir, dass die Stadt München das Grünwalder Stadion umtaufen wird. Andernfalls muss irgendenjemand ( Sponsoren, Mey, Ismaik) die 3 Mio. Zahlung übernehmen.
Die haben sich halt gedacht: „Was sind schon 3 Millionen wenn wir CL spielen? Das ist ja gerade mal 1/3 Brasilianer. Das zahlen wir aus der Portokasse.“
Es kann schon helfen, wenn sich viele Menschen bei der Allianz erkundigen, was es mit diesen Forderungen auf sich hat. Aber es ist wirklich wichtig, dabei höflich und sachlich zu bleiben. Nicht im DB24-Stil auftreten! ;-)
Wenn man die Insolvenz der KgaA für das beste Szenario für Sechzig hält, kann uns doch gar nix besseres passieren als dass mit der Allianz jetzt nochmal jemand auftaucht der drei Millionen von der KgaA will.
Deswegen habe ich gar kein Verständnis dafür dass man jetzt bei der Allianz Druck macht.
Ich habe dem Herrn Goldbeck soeben auch per Mail bewusst gemacht, wie viele Menschen eigentlich von Machenschaften im Rahmen der Stadionfrage betroffen sind und ihn freundlich in die Pflicht genommen, alle Umstände vollumfänglich in die Öffentlichkeit zu tragen.