Also nachdem ein Spieler aufm Feld niedergestreckt wird einfach weiterspielen? Nicht Dein ernst, oder @schweinfurterloewe ? Dann könnte man sich ja neben den Funktionär stellen und nicken…
Nun aber: das Bezirkssportgericht (ich nenn es mal so) richtet sich mit seinem Urteil genau gegen die moralischen Grundsätze des DFB/DFL. Wenn ein massiver körperlicher Angriff eines Zuschauers auf einen Spieler einen Abbruch nicht rechtfertigt (d.h. eben kein Wiederholungsspiel) - dann brauchen wir bei Beleidigungen jedweder Art gar nicht mehr darüber nachdenken. Allein aus diesem Grund würde ich in die Berufung gehen.
So schaut’s aus. Darauf. Ob man jetzt Kollektivstrafen verurteilen mag oder nicht kommt es hier nicht an.
Lass Dich ja nicht erwischen, das könnte teuer werden! Wobei mit 5 -10 Maß hat man ja den Freibrief und auch keine Hemmungen einen solchen Fetzen überzustreifen…
Mal abgesehen von Regularien, Kollektivstrafen usw.
Hab grad das Interview mit dem 2. Vorstand von Breitenbrunn gesehen. Deren Koryphäe aus der 2. Mannschaft war also so besoffen dass er während der 2. Halbzeit erstmal nur geschlafen hat und dann erst einen attackiert hat. Er erzählt des so als wärs positiv dass er vorher ned groß aufgefallen ist… Ich wär da als Verein nur noch still. So eine peinliche Aussendarstellung.
Klar pro Prüfening. Vor allem weils ned irgendwer in nem Trikot war, sondern ein Spieler.
Ich nehm an, dass er im Jubel aufgewacht ist, er den Schützen umarmen wollte, leicht vom Weg abkam und als er merkte, dass er auf einen gegnerischen Spieler zulief die offenen Arme wieder verschränkte, da er nicht mehr abstoppen konnte … … das hätte doch der Spieler auch erkennen können …
Es wird doch auch immer von der Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters gesprochen. Fakt ist, der Schiri hat das Spiel nach dem Vorfall (meiner Meinung nach auch absolut korrekt) abgebrochen. Bei einem derartigen Abbruch wird das Spiel doch immer gegen die Mannschaft entschieden, die den Abbruch zu verantworten hat. Da der Stoerer dann auch noch aus den Reihen einer Mannschaft kommt, sollte der Tatbestand doch recht eindeutig auf der Hand liegen. Ich verstehe hier auch nicht, warum der Verband in diesem Fall seinen Schiedsrichter nicht besser schuetzt und seine absolut berechtigte Entscheidung nicht konsequent unterstuetzt.
Das Thema Kollektivstrafe passt hier nicht. Eine Kollektivstrafe wäre es, wenn der Verein eine Geldstrafe bekommt, oder alle Zuschauer bestraft werden. Der Täter ist bekannt und kann auch bestraft werden.
Ein Spielabbruch ist keine Strafe an sich. Es gibt einfach Gründe, warum nicht weiter gespielt werden kann. Wenn ein Spieler von einem Zuschauer umgehauen wird, zeigt es, dass die Sicherheit nicht gewährleistet ist. Dass der betreffende Spieler vielleicht nicht weiterspielen kann, kommt hinzu.
Sehe ich auch zu.
Wenn der Täter noch dazu aus der 2. Mannschaft kommt ist der Fall doch klar.
Das mit einem CL Spiel zu vergleichen ist lächerlich.
Es gab im übrigen schon Fälle in Deutschland, wo der Verein die Strafe auf den einwandfrei identifizierten Täter umgelegt hat.
Geht hier natürlich nicht, weil man aus dem Wettbewerb fliegt. Aber wie gesagt, bei einem Spieler und Vereinsangehörigen, sollte das Urteil des Sportgerichts eindeutig sein.
Um mal auf unsere eigenen Spieler zurück zu kommen: wie kann es sein, dass Marco Mannhardt nach seiner roten Karte gegen SaaS Bayreuth nun auch in der Liga gesperrt ist? Ausrichter des Toto-Pokals ist doch der Bfv, wie kann dieser einen DFB-Wettbewerb kontrollieren? Und selbst da wurde etwa Jan Mauersberger nach seiner gelb-roten Karte im DFB-Pokal 2017 für das erste Spiel im DFB-Pokal 2018 gesperrt, und nicht für die Liga! Und solange der Bfv nicht tätig wird mit einem Urteilsspruch, sehe ich keinen Grund für unser defensives Verhalten in dieser Causa. Von einem Geschäftsführer sport würde ich da schon eine souveränere Antwort erwarten als er sie in der FCK-PK gegeben hat.