Quelle?
Internet meint dazu:
Insolvenzgeld wird rückwirkend gezahlt. Sie erhalten einmalig Insolvenzgeld für den Lohn, der für die letzten 3 Monate Ihres Arbeitsverhältnisses vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens aussteht. In der Regel erhalten Sie Insolvenzgeld in der Höhe des Nettoverdienstes.
Ich weiß jetzt nicht ob Anmeldung der Insolvenz gestern gleich Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist. Sollte dem aber so sein wird nur der Januar bezahlt und womöglich noch Dezember und November.
In Punkt 2.3 findet sich das von mir geschriebene.
Eröffnung wird jetzt wohl nicht Monate dauern falls gestern nicht zählt. Ab diesen Zeitpunkt müssen die Gehälter schon selbst erwirtschaftet werden und das halte ich für ausgeschlossen ohne Investor.
Internet meint zwischen Antrag und Eröffnung 2 bis 3 Monate je nach Auslastung des Gerichts. Damit könnte Februar und März doch noch über Insolvenzgeld finanziert werden
Ich vermute, das sehen andere Vereine nicht so . Und wir würden es auch nicht gut finden, wenn wir drei Punkte verlieren würden und andere nur einen oder keinen.
Da vermutest du richtig. Hab schon einige Kommentare dazu gelesen
Funfact:
Ausgerechnet die Insolvenzspezialisten aus Lautern hupfen dabei schon um an Betzenberg rum und mimisieren von „totaler Wettbewerbsverzerrung“ oder „handfesten Skandal“, wenn ihnen durch eine Tügü „Annulierungsinsolvenz“ 1860 noch auf den Pelz rücken könnte. LOL
Funfact 2: Unsere „Freunde“ vom Betze können mich mal ;) Deren ständige Arroganzanfälle nerven gewaltig. Und ihr Vorgehen seit der Insolvenz ist - ähnlich wie unser Vorgehen in der Saison 16/17 absolut verachtenswert.
Egal, wer aufsteigt, hoffentlich nicht sie.
Gut, eigentlich sind sie bei mir seit der Taschentuch-Aktion damals durch.