an sich nicht; ist doch ganz normales, durch die Gesellschaftsstruktur vorgegebenes Procedere; wenn sich die Beteiligten auf der professionellen Ebene verstehen und ein gemeinsames, definiertes Ziel verfolgen, klappt das doch in aller Regel reibungslos
du hast sicher gemeint…bei ´60+ HAM…und da hast du absolut Recht (s. og. Definition einer erfolgversprechenden Gesellschaft )
Ganz normales trifft es ziemlich gut, bei unseren Strukturen ist halt gar nix normal und es langweilt nur noch. Zumindest war die Weihnachtsfeier heut ganz nett. Prost auf die Löwen
Genau das ist ja der Punkt:
Es gibt Zustimmungs- /Genehmigungspflichtige Geschäftsvorgänge. Das regelt die Geschäftsordnung.
Hier wurden - meine ich - viele Geschäftsvorgänge in den Aufsichtsrat KgaA (Mehrheit durch Doppelstimme Vorsitzender bei Investor) gelegt und relativ wenige Dinge in den Beirat der Geschäftsführungs-GmbH (Mehrheit via 50+1 bei e.V.). Sieht man ja jetzt auch bei der Einladung für Geschäftsführer Sport, das muss durch den Aufsichtsrat, nicht durch den Beirat.
Hoffe hier liege ich richtig.
Mich würde diese Geschäftsordnung in Kombination mit dem Kooperationsvertrag ja brennend interessieren ;)
Vielleicht hilft dir das aus der Bar vom User Nicwest weiter, welcher es ganz sicher wissen sollte.
Die Ladungsfrist beträgt 2 Wochen, wenn man nicht einvernehmlich vorab erklärt, auf Frist und Form zu verzichten. Erscheinen zu einer Sitzung nicht alle Mitglieder des Beirates oder nehmen nicht alle an der Beschlussfassung teil, muss eine neue Sitzung wiederum unter Beachtung der Ladungsfrist stattfinden. Gibt es dann ein Patt, braucht es eine Gesellschafterversammlung der GF-GmbH. Auch hier gibt es Frist und Formvirschriften und es empfiehlt sich auch dringend eine notarielle Beurkundung. Unabhänging von allem, muss auch der Verwaltungsrat zustimmen, auch hier gelten Fristen etc. Dazwischen gibt es auch noch ein paar tatsächliche Stolpersteine. Die Berufung eines GF kann relativ schnell gehen, wenn alle Beteiligten sich einig sind und sie kann sich ewig ziehen wenn nicht alle mitspielen.
Ich kann schweigen wie ein Grab, aber nur wenn du mich mie wieder zwingst ein Augustiner zu trinken.
Scherz bei Seite, wir hatten heute Vormittag ein telefonat in dem dieser Post aus der Bar kurz Thema war.
Dort lese ich nur äusserst selten bis fast garnicht, weil mir das lesen dort zu arbeitsintensiv ist. Und du lieferst den Nick dazu kurz drauf frei Haus. Hätte ja nur nachfragen müssen.
Sollte unser Präse solche Mails inkl. Verteiler tatsächlich durch die Gegend schicken zweifel ich langsam schon auch an seiner professionellen Arbeitsweise.
Er muss doch wissen, dass wir auch auf den höchsten Ebenen Maulwürfe haben, die sowas nur zu gerne durchstecken.
Sollte es keinen tieferen Sinn haben, ist das leider eine Elfmeter ohne Torwart.
Als Nächstes wird sich wahrscheinlich Saki äußern. Dann wissen wir auch gleich, wer hier wieder nicht die Klappe halten konnte.
Wenn ich das richtig lese, dann haben wir wegen der ganzen Fristen beim Trainingsbeginn am 2.1.24 also weder einen Sportdirektor noch einen Trainer. Kann also der e.V. auch nicht 50+1 ziehen, weil die ganzen Fristen bestehen?
So siehts aus. Problem bei der Sache ist halt, dass wenn du da nur etwas vom vorgebenen Procedere abweichst, das ganze nicht mehr rechtssicher ist. Alles von mir natürlich auch nur aus zweiter Hand. Aber dass der dicke Onkel aus Dubai gerne klagt ist ja bekannt. Warten wir halt noch 2 Wochen. Außer der Pfeifer bekommt das ok von beiden Seiten für einen Trainer. Herr Werner ist ja angeblich schon in alles involviert. Ob der jetzt direkt oder in 2 Wochen GF Sport wird, ist auch schon wurscht. Aber ein Trainer zum Trainingsauftakt wäre schon nicht schlecht.