Du solltest mal eine DB24 einlegen.
Fängst Du jetzt auch schon mit Verschwörungen und Verdrehungen an?
Und jetzt hat das Präsidium trotz Versand dieses dümmlichen Schreibens keine absolute Rechtssicherheit und gleichzeitig den Präzedenzfall geschaffen, dass jeder mit dem nötigen Kleingeld alle Mitglieder belästigen kann.
Hauptsache mehr Investoren.
Diesen Präzedenzfall hat nicht das Präsidim geschaffen, sondern entspricht damit gültiger Rechtsprechung!
Warum machen Dir weitere Gesellschafter solche Angst , ohne diese und das Konzept überhaupt zu kennen, dass Du alles Denken des Präsidiums und die MV nur auf dieses Thema reduzierst?
Diesen Präzedenzfall hat nicht das Präsidim geschaffen, sondern entspricht damit gültiger Rechtsprechung!
welcher? Nicht provokant gefragt würde mich nur fachlich interessieren
Hans Moser':Diesen Präzedenzfall hat nicht das Präsidim geschaffen, sondern entspricht damit gültiger Rechtsprechung!
welcher? Nicht provokant gefragt würde mich nur fachlich interessieren
zum beispiel
https://aspvr.de/datenschutz-im-verein-herausgabe-der-mitgliederliste-an-vereinsmitglied/
Blöde Frage, kann ich eigentlich meinen 6 Jährigen Sohn mitnehmen (er wäre sogar Mitglied ;-))? Wir sind am Sonntag auf dem Heimweg vom Norden Bayerns ganz in den Süden und ich würde dann zumindest versuchen einen Zwischenstopp von ca. 2 Stunden in München zu machen und hoffen das ich dann am Nachmittag wenigstens zur Wahl anwesend bin…
Schindluder': Hans Moser':Diesen Präzedenzfall hat nicht das Präsidim geschaffen, sondern entspricht damit gültiger Rechtsprechung!
welcher? Nicht provokant gefragt würde mich nur fachlich interessieren
zum beispiel
https://aspvr.de/datenschutz-im-verein-herausgabe-der-mitgliederliste-an-vereinsmitglied/
merci, dürfte sich ja auch nach der neuen DSGVO nix dran geändert haben.
Blöde Frage, kann ich eigentlich meinen 6 Jährigen Sohn mitnehmen (er wäre sogar Mitglied ;-))? Wir sind am Sonntag auf dem Heimweg vom Norden Bayerns ganz in den Süden und ich würde dann zumindest versuchen einen Zwischenstopp von ca. 2 Stunden in München zu machen und hoffen das ich dann am Nachmittag wenigstens zur Wahl anwesend bin…
Aus FAQ der e.V. Homepage:
Kann ich meine Kinder mitnehmen? Gerne, sie müssen sich dann als Gäste registrieren lassen.
HHeinz': harie': chris_muc': Köln-Löwe': Coeur de lion':wäre dieses Jahr zum erstenmal runtergefahren, weils wirklich elementar ist, den momentanen Kurs zu bestätigen…bin aber leider schon im Urlaub weg
Kurs bestätigen ? Welchen Kurs ?
will übrigens mit Klage drohen… solche Selbstdarsteller, denen es angeblich nur um 1860 geht und die dabei nichtmal den Unterschied zwischen eV und KGaA kennen/wissen gehen mir nur noch aufn Sack, Mitleid ist schon zu viel für solche…
Ja mei, da hilft dann halt nur sofort absagen
Damit ich Schummers E-Mail dann ein drittes Mal erhalte?Müsste man dann dem e.V. nicht Vorsatz nachweisen dass dieser bewusst E-Mails nicht versendet hat?Wie wahrscheinlich ist das, wenn man bedenkt dass bei einer der letzten Postsendungen Namen vertauscht wurden, und ich letztes Jahr z.B. meinen Mitgliedsausweis nicht erhalten habe?
Du solltest mal eine DB24 einlegen.Fängst Du jetzt auch schon mit Verschwörungen und Verdrehungen an?
Warum? Ich halte es für unwahrscheinlich dass der e.V. hier absichtlich nicht korrekt versendet hat. Daher frage ich mich halt ob man wirklich die Versammlung absagen sollte, wenn sichergestellt ist dass der e.V. das Schreiben mit der, nennen wir es mal, sonst üblichen Sorgfalt versendet hat.
Meine Bemerkung war nur ein Hinweis dass auch bei den eigenen Prozessen im e.V. schon mal ein Fehler passiert (und ich als Mitglied auch gar keine Fehlerfreiheit erwarte). Ich selbst habe die Nachricht, wie auch auch indirekt geschrieben habe, bereits zweimal erhalten, kann also nicht bestätigen dass der Versand nicht funktioniert hat.
Missverständnis ausgeräumt?
Hans Moser': Schindluder': Hans Moser':Diesen Präzedenzfall hat nicht das Präsidim geschaffen, sondern entspricht damit gültiger Rechtsprechung!
welcher? Nicht provokant gefragt würde mich nur fachlich interessieren
zum beispielhttps://aspvr.de/datenschutz-im-verein-herausgabe-der-mitgliederliste-an-vereinsmitglied/
merci, dürfte sich ja auch nach der neuen DSGVO nix dran geändert haben.
Endlich habe ich auch die Mail vom Horst Schlämmer. Mal eine andere Frage. Kann ich einer Weitergabe meiner Daten beim Verein widersprechen? Ich lese aus den Urteilen nur, das ohne Zustimmung die Daten eingesehen werden dürfen. Ansonsten werde ich meine E-Mail in der Mitgliederliste löschen lassen.
Wallbergler':Blöde Frage, kann ich eigentlich meinen 6 Jährigen Sohn mitnehmen (er wäre sogar Mitglied ;-))? Wir sind am Sonntag auf dem Heimweg vom Norden Bayerns ganz in den Süden und ich würde dann zumindest versuchen einen Zwischenstopp von ca. 2 Stunden in München zu machen und hoffen das ich dann am Nachmittag wenigstens zur Wahl anwesend bin…
Aus FAQ der e.V. Homepage:
Kann ich meine Kinder mitnehmen? Gerne, sie müssen sich dann als Gäste registrieren lassen.
Wenn es Mitglied nicht. Es ist dann nur nicht stimmberechtigt.
Also alles gut.
Schindluder': Hans Moser': Schindluder': Hans Moser':Diesen Präzedenzfall hat nicht das Präsidim geschaffen, sondern entspricht damit gültiger Rechtsprechung!
welcher? Nicht provokant gefragt würde mich nur fachlich interessieren
zum beispielhttps://aspvr.de/datenschutz-im-verein-herausgabe-der-mitgliederliste-an-vereinsmitglied/
merci, dürfte sich ja auch nach der neuen DSGVO nix dran geändert haben.
Endlich habe ich auch die Mail vom Horst Schlämmer. Mal eine andere Frage. Kann ich einer Weitergabe meiner Daten beim Verein widersprechen? Ich lese aus den Urteilen nur, das ohne Zustimmung die Daten eingesehen werden dürfen. Ansonsten werde ich meine E-Mail in der Mitgliederliste löschen lassen.
so wie ich die Seite und dir Urteile verstanden habe, kannst du nicht widersprechen. Ein Mitglied muss die Möglichkeit haben mit anderen Mitgliedern in Kontakt zu treten. Alternative ist nur der Austritt. Richtig @Hans Moser?
so wie ich die Seite und dir Urteile verstanden habe, kannst du nicht widersprechen. Ein Mitglied muss die Möglichkeit haben mit anderen Mitgliedern in Kontakt zu treten. Alternative ist nur der Austritt. Richtig @Hans Moser?
Das mit der Kontaktaufnahme ist richtig. Ich geh dabei aber auch davon aus, dass es ein Vereinszweck sein muss und ich nicht mein neuestes Mittel gegen Hühneraugen, Impotenz und Haarausfall feil bieten darf.
harie': HHeinz': harie': chris_muc': Köln-Löwe': Coeur de lion':wäre dieses Jahr zum erstenmal runtergefahren, weils wirklich elementar ist, den momentanen Kurs zu bestätigen…bin aber leider schon im Urlaub weg
Kurs bestätigen ? Welchen Kurs ?
will übrigens mit Klage drohen… solche Selbstdarsteller, denen es angeblich nur um 1860 geht und die dabei nichtmal den Unterschied zwischen eV und KGaA kennen/wissen gehen mir nur noch aufn Sack, Mitleid ist schon zu viel für solche…
Ja mei, da hilft dann halt nur sofort absagen
Damit ich Schummers E-Mail dann ein drittes Mal erhalte?Müsste man dann dem e.V. nicht Vorsatz nachweisen dass dieser bewusst E-Mails nicht versendet hat?Wie wahrscheinlich ist das, wenn man bedenkt dass bei einer der letzten Postsendungen Namen vertauscht wurden, und ich letztes Jahr z.B. meinen Mitgliedsausweis nicht erhalten habe?
Du solltest mal eine DB24 einlegen.Fängst Du jetzt auch schon mit Verschwörungen und Verdrehungen an?
Warum? Ich halte es für unwahrscheinlich dass der e.V. hier absichtlich nicht korrekt versendet hat. Daher frage ich mich halt ob man wirklich die Versammlung absagen sollte, wenn sichergestellt ist dass der e.V. das Schreiben mit der, nennen wir es mal, sonst üblichen Sorgfalt versendet hat.Meine Bemerkung war nur ein Hinweis dass auch bei den eigenen Prozessen im e.V. schon mal ein Fehler passiert (und ich als Mitglied auch gar keine Fehlerfreiheit erwarte). Ich selbst habe die Nachricht, wie auch auch indirekt geschrieben habe, bereits zweimal erhalten, kann also nicht bestätigen dass der Versand nicht funktioniert hat.
Missverständnis ausgeräumt?
Nein, weil der Verein nachweisen muss dass es nicht in seinem Einflussbereich lag der eine Zustellung verhindert hat.
Du hast ja selbst angeführt, dass es bereits Probleme gegeben hat ohne aber dazu zu sagen, dass es nicht am Verein lag sondern dem jeweiligen Dienstleister. Das ist eben Grissches Manipulations Geblubber.
Deshalb mein Einwand.
Schindluder':so wie ich die Seite und dir Urteile verstanden habe, kannst du nicht widersprechen. Ein Mitglied muss die Möglichkeit haben mit anderen Mitgliedern in Kontakt zu treten. Alternative ist nur der Austritt. Richtig @Hans Moser?
Das mit der Kontaktaufnahme ist richtig. Ich geh dabei aber auch davon aus, dass es ein Vereinszweck sein muss und ich nicht mein neuestes Mittel gegen Hühneraugen, Impotenz und Haarausfall feil bieten darf.
ideele Zwecke reichen. Da ist der Interpretation Tür und Tor geöffnet. Bei deinen Beispielen wird man es aber wohl schwer haben einen Zusammenhang mit dem Verein herzustellen:). Oder so: Drohende Impontenz wegen Ismaik? Wählt Reisinger!
Meringer Löwe': Schindluder': Hans Moser': Schindluder': Hans Moser':Diesen Präzedenzfall hat nicht das Präsidim geschaffen, sondern entspricht damit gültiger Rechtsprechung!
welcher? Nicht provokant gefragt würde mich nur fachlich interessieren
zum beispielhttps://aspvr.de/datenschutz-im-verein-herausgabe-der-mitgliederliste-an-vereinsmitglied/
merci, dürfte sich ja auch nach der neuen DSGVO nix dran geändert haben.
Endlich habe ich auch die Mail vom Horst Schlämmer. Mal eine andere Frage. Kann ich einer Weitergabe meiner Daten beim Verein widersprechen? Ich lese aus den Urteilen nur, das ohne Zustimmung die Daten eingesehen werden dürfen. Ansonsten werde ich meine E-Mail in der Mitgliederliste löschen lassen.
so wie ich die Seite und dir Urteile verstanden habe, kannst du nicht widersprechen. Ein Mitglied muss die Möglichkeit haben mit anderen Mitgliedern in Kontakt zu treten. Alternative ist nur der Austritt. Richtig @Hans Moser?
Schindluder':so wie ich die Seite und dir Urteile verstanden habe, kannst du nicht widersprechen. Ein Mitglied muss die Möglichkeit haben mit anderen Mitgliedern in Kontakt zu treten. Alternative ist nur der Austritt. Richtig @Hans Moser?
Das mit der Kontaktaufnahme ist richtig. Ich geh dabei aber auch davon aus, dass es ein Vereinszweck sein muss und ich nicht mein neuestes Mittel gegen Hühneraugen, Impotenz und Haarausfall feil bieten darf.
So wie ich das sehe beides ja.
Wobei man m.E. jeweils den Zweck der Kontaktaufnahme differenzieren sollte.
Im Fall von Dr. Schummer sind nur stimmberechtigte Mitglieder betroffen, da er ja zur Teilnahme an der MV aufruft mit dem Zweck zur Stimmabgabe in eine bestimmte Richtung. Daher besteht das berechtigte Interesse an der Herausgabe der Daten nur für diesen Mitgliederbereich.
Stefan87': Wallbergler':Blöde Frage, kann ich eigentlich meinen 6 Jährigen Sohn mitnehmen (er wäre sogar Mitglied ;-))? Wir sind am Sonntag auf dem Heimweg vom Norden Bayerns ganz in den Süden und ich würde dann zumindest versuchen einen Zwischenstopp von ca. 2 Stunden in München zu machen und hoffen das ich dann am Nachmittag wenigstens zur Wahl anwesend bin…
Aus FAQ der e.V. Homepage:Kann ich meine Kinder mitnehmen? Gerne, sie müssen sich dann als Gäste registrieren lassen.
Wenn es Mitglied nicht. Es ist dann nur nicht stimmberechtigt.Also alles gut.
Vielen Dank. Dann hoffe ich mal das ich mit dem Zeitfenster 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr die Wahl erwische.
Meringer Löwe': Schindluder': Hans Moser': Schindluder': Hans Moser':Diesen Präzedenzfall hat nicht das Präsidim geschaffen, sondern entspricht damit gültiger Rechtsprechung!
welcher? Nicht provokant gefragt würde mich nur fachlich interessieren
zum beispielhttps://aspvr.de/datenschutz-im-verein-herausgabe-der-mitgliederliste-an-vereinsmitglied/
merci, dürfte sich ja auch nach der neuen DSGVO nix dran geändert haben.
Endlich habe ich auch die Mail vom Horst Schlämmer. Mal eine andere Frage. Kann ich einer Weitergabe meiner Daten beim Verein widersprechen? Ich lese aus den Urteilen nur, das ohne Zustimmung die Daten eingesehen werden dürfen. Ansonsten werde ich meine E-Mail in der Mitgliederliste löschen lassen.
so wie ich die Seite und dir Urteile verstanden habe, kannst du nicht widersprechen. Ein Mitglied muss die Möglichkeit haben mit anderen Mitgliedern in Kontakt zu treten. Alternative ist nur der Austritt. Richtig @Hans Moser?
Ja, das wäre auch meine Interpretation.
DrLoewenkralle':Ich bin jetzt doch nicht verschont worden - hab’s gestern bekommen. Würde dem Depp auch zu gerne antworten; muss aber nicht sein, dass der auch noch meine E-Mail-Adresse bekommt.
meine hat er jetzt, etwas provokant geanwortet, hoffe dass es sich zu irgend einer Form der Beleidigung hinreissen lässt, will auch mal klagen :)
hab mich jetzt doch auch zu einer Antwort an ihn hinreissen lassen. jetzt fühl ich mich besser
Sehr gut, Präzedenzfall geschaffen dass von nun an 23.000 Menschen mit ihren geistigen Ergüssen 23.000 andere Menschen auf die Nerven gehen können. Man muss nur mit einer Klage drohen. Das trifft sich ganz hervorragend, weil ich dringend eine Milliarde nigerianische Naira einer sudanesischen Präsidentenwitwe nach Europa schaffen muss. Und dieselben Leute die solche rechtlichen Einschätzungen treffen, entscheiden auch über die möglichen juristischen Konsequenzen der Kündigung des Kooperationsvertrages mit Ismaik. Prost Mahlzeit!
Aber wählt’s den Reisinger nur, bei dem fühlt sich das Verein verkaufen und Geld von Ismaik nehmen deutlich angenehmer an als unter Dieter Schneider und Peter Cassalette.
Stimmt schon. Ein Schneider hat den ganzen Verein verkauft und Casalette hat 22 Mio Schulden in einer Saison angehäuft. Da ist der Vergleich mit dem Schummer echt super. Ganz ehrlich, Du schreibst ja ständig nur Schmarn. Ich schreib jetzt noch so lange wieder hier. Aber 3 von 4 Texten von Dir sind Schmarn!
Unser Dr. Seltsam findet’s nicht in Ordnung, dass anscheinend nicht alle seine Mail bekommen haben. Wenn der so weiter macht, beantrage ich ein Ausschlussverfahren auf eigene Kosten. ;)