Unser Präsident Robert Reisinger!

Aber sicher doch!
ich weiß noch ganz genau, wie ich mir bei den nein-stimmen gedacht hab: „das schaut gut aus.“
und kurz darauf, als bei der enthaltung viel mehr karten oben waren, dachte ich mir schon: „hui, das wird knapp.“

Unterm Strich ist es doch nebensächlich. Ein Antrag braucht 50 oder 75% der Stimmen. Hat er die benötigte Prozentzahl erreicht, ist es doch egal, ob nein und Enthaltungen zusammengezählt werden.

@'Adgores
Beim einzigen satzungsändernden Antrag wurden wie auf den letzten Mitgliederversammlungen auch natürlich die Enthaltungen gezählt. Eine ausführliche Erläuterung des Wahlsystems gab es im Übrigen auch. Bereits vor den Abstimmungen zur Entlastung unter Punkt 10 der Tagesordnung wurde das Wahlsystem und das Auszählungsverfahren erläutert. Zusätzlich wurde unter Punkt 13 der Unterschied des Wahlverfahrens bei satzungsändernden Anträgen erläutert und warum wir hier nicht nur die ja und nein Stimmen zählen sondern auch die Enthaltungen. Wer regelmäßig auf Mitgliederversammlungen ist, dem dürfte dies auch bekannt sein. Da dies jedes Mal so ist, dass der Wahlausschuss die entsprechenden relevanten Ziffern der einzelnen Wahlen/Abstimmungen gemäß der aktuell gültigen Satzung erläutert.

Einfach besser aufpassen :wink:

doch, es ist schon ein gewaltiger unterschied. bei der einfachen mehrheit, die für die normalen anträge entscheidend ist, zählen enthaltungen wie ungültige stimmen, fallen also raus, müssen also auch gar nicht gezählt werden. hier ist entscheidend, mehr als 50% der gültigen stimmen zu bekommen - und das können wesentlich weniger als die tatsächlich abgegebenen stimmen sein.
bei bestimmten abstimmungen - wie bei uns die satzungsänderungen - werden die enthaltungen dagegen zu den gültigen stimmen gezählt und müssen deswegen auch aktiv abgegeben werden.

Danke, wieder was gelernt!

Ist alles in 10.8 und 10.9 der Satzung geregelt.
10.8 Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf dieZahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig, es sei denn, in dieser Satzung istetwas anderes geregelt. Bei Wahlen und Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit, es sei denn, dasGesetz oder diese Satzung erfordert eine andere Mehrheit.Stimmenthaltungen werden bei der Ermittlung des Wahl- beziehungsweiseAbstimmungsergebnisses nicht berücksichtigt. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.Die Stimmabgabe erfolgt grundsätzlich offen, wobei die Ja- sowie die Nein-Stimmenzu zählen sind und die Stimmenthaltungen im Subtraktionsverfahren (Zahl der bei derAbstimmung anwesenden stimmberechtigen Mitglieder abzüglich Ja- und NeinStimmen) ermittelt werden können. Geheime Stimmabgabe findet nur statt, soweit esdiese Satzung bestimmt oder wenn dies auf Antrag eines anwesendenstimmberechtigten Mitglieds mit einfacher Mehrheit in offener Abstimmungbeschlossen wird oder wenn der Leiter der Mitgliederversammlung oder derWahlausschuss dies anordnet.
10.9 Satzungsändernde Beschlüsse bedürfen einer Mehrheit von drei Vierteln deranwesenden stimmberechtigten Mitglieder.

Eben und deshalb sollte die Satzung dahingehend geändert werden, so dass auch nur die abgegebenen Stimmen als Willensbekundung zählen.

Anders ist es bei so vielen Leuten nicht zu machen, dass eine ordnungsgemäße Abstimmung zustande kommt. Besonders bei sehr knappen Ergebnissen.

Das würde evtl auftretende Differenzen ausschließen bei tatsächlichen Anwesenheitszahlen zu abgegebenen Stimmen.

Also kann sich folgendes Beispiel ergeben.
Aussprache zu den Anträgen interessiert nicht jeden drum gehns zum Rauchen Essen Ratschen oder aufs Klo.
Die Aussprache endet schneller als gedacht und es wird abgestimmt.

Es sind also z.B.100 gemeldete Anwesende. Tatsächlich sind aber nur 90 im Saal die tatsächlich teilnehmen.

= tatsächlich abgegebene Stimmen 90
68 JA Stimmen
18 Nein Stimmen
4 Enthaltungen

= 75% Mehrheit der tatsächlich abgegebenen Stimmen inkl. der abgegebenen Stimmenthaltungen = Antrag angenommen.

Rein rechnerisch ergibt sich aber, dass die Stimmen von gemeldeten Anwesenden, die aber faktisch gar nicht anwesend sind, als Enthaltungen gezählt werden und damit als Nein gewertet werden.

68 Ja Stimmen
18 Nein Stimmen
4 + 10 Enthaltungen

= 68% Mehrheit = Antrag abgelehnt.

Deshalb sollte man es nicht unnötig komplizieren und auch bei Satzungsänderungen nur die tatsächlich abgegebenen Stimmen werten.

Aber hier kann es durchaus zu Manipulationen kommen, je nachdem wie die Beseitigung solcher Differenzen behandelt wird wenn sie mal auftreten sollten.

Ist auch keine große Sache.
10.9. einfach anwesende Mitglieder in abgegebene Stimmen ändern.

Die Stimmen der nicht Anwesenden wurden doch nicht gezählt.
Bei der satzungsändernden Abstimmung wurden doch die Ja- und Nein-Stimmen und explizit nochmals die Enthaltungen gezählt.
Da spielt es doch überhaupt keine Rolle ob jemand abwesend ist oder nicht. Wenn er bei der Abfrage der Enthaltungen sein Kärtchen nicht hebt, wird er auch nicht als Enthaltung gewertet.

Da fällt mir gerade auf, dass wenn jemand einen Antrag verhindern will eigentlich erst bei Nein abstimmen könnte und dann (illegalerweise) nochmal bei der Enthaltung und somit zwei Nein-Stimmen abgeben könnte.

Mal grundsätzlich betrachtet.

Wenn man sich der Stimme enthält dann sollte diese Enthaltung auch als solche voll umfänglich respektiert werden.

Eine Enthaltung ist weder ein Ja noch ein Nein.
Und sollte damit nicht durch irgendwelche Formulierungen gedeutet werden.

Es gibt auch keinen dringenden Grund bei satzungsändernden Anträgen anders zu verfahren. 75% ist als Hürde ausreichend. Und wenn man der Auffassung ist sie wäre nicht passend, so lässt sich diese jederzeit nach oben oder unten verschieben.

Sehe ich genauso. Hat mich auch schwer gewundert, dass sich daran keiner zu stören scheint!

Stimmt, dies ist tatsächlich nicht ganz koscher und lädt zur manipulation ein. . Deshalb sollte hier immer geheim per Zettel abgestimmt werden, wenns schon keine elektronische Abstimmung aufgrund der ungewissen Zahl der zur mv erscheinenden Mitglieder geben kann.

75% sind im Vereinsrecht und auch nach der dfl-mustersatzung quasi vorgeschrieben. Und dass Enthaltungen extra gezählt werden, und quasi als nein-stimmen gelten, ist durchaus verständlich, wenn 75% zustimmung aller anwesenden Mitglieder gefordert sind. Ist woanders, z. B. Parteien, auch nicht anders.

Für mich hat eine Satzungsänderung eine herausragende Bedeutung.
Meiner Meinung nach sollte die Satzung nur bei einer Zustimmung von mind. 75% aller abgegebenen Stimmen geändert werden, so wie es auch aktuell umgesetzt wird.
Würden Enthaltungen nicht als „nicht zugestimmt“ gewertet, könnte im Extremfall bei nur einer Ja-Stimme und keiner Nein-Stimme eine Satzungsänderung beschlossen werden.

Das ist nicht richtig.
Eine 75% Mehrheit für Satzungsänderungen ist nicht verbindlich vorgeschrieben. Weder gesetzlich noch vom Verband.

Du sagst es mit 75% der abgegebenen(!) Stimmen.
Richtig, wenn keiner Nein sagt dann gibt es kein Nein sondern nur ein JA und der Rest hat dazu schlicht keine Meinung.
Würden sie aufstehen und geschlossen den Saal verlassen dann würden sie nicht als Nein gezählt. Und nur weil sie bis zum Schluss bleiben wollen soll ihnen eine Entscheidung quasi in den Mund gelegt werden?
Es wird also ein Beschluss ohne eine einzige Nein-Stimme abgelehnt werden nur weil außer Einem der zustimmt keiner was sagt?

Wenn Drei zusammenstehn und überlegen ob sie jetzt gehen sollen. Dann sagen zwei mir egal, und der Dritte sagt guad dann geh ma.
Dann willst Du ernsthaft behaupten die Drei haben mit 2 : 1 Stimmen beschlossen zu bleiben. Tschuligung aber das ist doch absurd.

Absurd in Verbindung mit 60 ist aber nichts Ungewöhnliches! :(

Der Kommentarbereich vom Hetzer ist wieder offen. Keine Prüfungen mehr!

Hä?

Was soll das heißen?
Nicht, dass jemand denkt, ich würde die Seite besuchen - aber hat er vom Scharold einen auf den Deckel bekommen oder was?

Das heißt das er die Prüfung und Freischaltung der Kommentare wie es die letzten Wochen war wieder abgeschafft hat.

Aber warum, weißt Du nicht, oder?

Is ja eigentlich auch egal, mich interessiert die Seite in etwa soviel, wie die aktuellen Spritpreise: gar nicht.