Unser Präsident Robert Reisinger!

Mei, die MV ist halt gelaufen. Jetzt wird er sich paar Monate büschen bedeckter halten und dann geht das Gehetze von vorne los…

Weil sich mehrere beschwert haben das die Kommentare recht spät freigegeben werden ( meist nach einer halben oder auch einer Stunde ) und dadurch angeblich der Diskussionsfluss gestört wäre. Ein Witz ! als ob es den Dauerpöblern wirklich um eine Diskussion ´ginge.

Und Kommentare teilweise gar nicht freigeschaltet wurden.

Natürlich geht es da nicht um eine Diskussion. Es geht nur darum möglichst viel Blödsinn zu verbreiten und das so oft wir irgend möglich. Um diesen Blödsinn einen Wahrheitsgehalt zu geben.

Spätestens in 1 bis 2 Tagen ist derselbe Status an Pöbeleien erreicht wie vor der Freischaltung , da trau ich mir wetten. Ein Lerneffekt und umdenken hat beim ersten Mal wo er, das eine Weile gemacht hat weder bei Griss noch bei den üblichen Verdächtigen Usern eingesetzt.

Bei Entscheidungen die eine qualifizierte Mehrheit benötigen, ist das Werten einer Enthaltung als Nein-Stimme (Beibehalt des Status quo) das gängige Verfahren (z.B. Bundestag, Bundesrat, Aufsichtsräte,…).
Bei einer Satzungsänderung ist für mich eine qualifizierte Mehrheit absolut angebracht.
Daher ist es für mich alles andere als absurd.

PS: In manchen Gremien ist es sogar üblich, dass bei einer Abstimmung die eine qualifizierte Mehrheit erfordert, bei der Abstimmung fehlende Gremiumsmitglieder als Nein-Stimmen gewertet werden.

Das Zählen von Enthaltungen hat nichts mit einer qualifizierten Mehrheit tun!

Eine qualifizierte bedeutet, dass eine einfache Mehrheit (50% + 1 Stimme) alleine nicht ausreichend ist, sondern eine weiter Bedingung erfüllt sein muss. Zum Beispiel eine bestimmte Quote der abgegebenen Stimme erreicht werden muss. Es ist absolut nicht erforderlich, dass diese Quote aus der Zustimmung aller Anwesenden bestehen muss.
Ebenso könnte der Wahlleiter oder jeder Andere alle Anwesenden bitten die Versammlung zu verlassen, sofern sie sich der Stimme enthalten wollen. Und dann?
In der MV folgen auf die Wahlen und regulären Anträge, ohne vorherige Ankündigung der Änderung des Zählverfahrens die satzungsändernden Anträge. Viele, ich würde sogar ein sehr großer Teil, sitzen also da und wissen gar nicht, dass ihre Enthaltung völlig sinnlos ist und sie ihr Kärtchen schon zuvor bei Nein hätten heben können.
Zudem ist zu beachten dass diese Anwesenheitszahlen keineswegs stimmen müssen.
Als Beispiel sei die MV im Zenith 2013 genannt. Dort fand die Abstimmung über satzungsändernde Anträge 15 min nach der Wahl des Präsidiums und der Verwaltungsräte(noch während die Auszählungen liefen) statt.
Ergebnis VR Wahl abgegeben Stimmen 1054
Satzungsänderungen abgegebene Stimmen 237 die als anwesend gewertet wurden.
Definitiv waren mehr als 237 Mitglieder anwesend. Das neue Präsidium gab Interviews, Viele standen am Eiswagen, der Getränketheke, beim diskutieren oder waren grade im Aufbruch und warteten nur noch auf die Wahlergebnisse zum VR.

Eine qualifizierte Mehrheit wäre auch, wenn 50% + 1 Stimme der abgegebenen Stimmen ausreichend ist aber z.B. mindestens 51% der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein muss. Und auch dann ist nur die geforderte Anwesenheitsquote von zusätzlicher Bedeutung. Und zwar nicht um sie alle zu werten oder zu deuten was sie wollten könnten. Sondern um 51% die Möglichkeit zu Teilnahme einzuräumen.

Wir könnten genauso gut in die Satzung schreiben, dass Enthaltungen als JA Stimmen gewertet werden, weil sie ja nicht ausdrücklich Nein gesagt haben.

Es liegt rein an der Satzung was der Verein als qualifizierte Mehrheit haben will, und ob er dazu überhaupt eine haben will.
Noch nicht einmal für die Auflösung des Vereins wäre eine qualifizierte Mehrheit erforderlich. Auch die hat er Verein selbst nach eigenem Ermessen festgelegt und kann sie mit entsprechender Zustimmung der MV jederzeit ändern oder ganz abschaffen.

Bundestag und Bundesrat sind schlechte Beispiele.
Dort gibt es Abgeordnete, in der Regel organisiert in Fraktionen, die genau wissen was sie tun. Die bei beabsichtigter Enthaltung die Versammlung verlassen wenn die Geschäftsordnung dafür ein Nein in der Abstimmungen vorsieht. Zudem gibt es im Bundestsag bei bestimmten Abstimmungen eine Anwesenheitspflicht und Gesetz oder Geschäftsordnung verlangen die einfache Mehrheit aller(!) Abgeordneten(sogenannte Kanzlermehrheit). Dann werden die nicht Anwesenden als Nein gewertet. Aber das ist nicht die Regel. Und siehe auch ps.

ps. Ein Gremium das Abwesende als Nein-Stimme wertet, setzt als Bedingung eine 100%ige Anwesenheit zur Beschlussfähigkeit voraus und muss eine stattliche Anzahl an Mitgliedern haben. Anders macht das gar keinen Sinn. Solche Regelungen sind die absolute Ausnahme. Die kannst an einer Hand abzählen. Dass das für Aufsichtsräte die Regel wäre halte ich einfach für ein Gerücht. Auch hier ist lediglich eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich soweit es nicht die jeweilige Satzung anders regelt. Aufsichtsräte haben in der Regel nämlich bei Abwesenheit die Möglichkeit ihre Stimme, schriftlich abzugeben.

Nur bei Anwesenheitspflichten werden Enthaltungen wirklich relevant und auch da ist es keineswegs Usus diese generell als Nein zu werten.
Eine Enthaltung ist grundsätzlich eine Enthaltung und wird auch als solche gewertet.
Ausnahmen sind, wenn dadurch ein Gremium generell beschlussunfähig würde oder die Rechte einer Minderheit gefährdet würden.
Deshalb schreibt selbst der Gesetzgeber als Regel abgegebene Stimmen und nicht Anwesende vor. Weil das der Selbstbestimmung jedes Einzelnen am Nächsten kommt.

Als demokratischer Verein sollte man das respektieren und nicht versuchen durch Regelungen in der Satzung Abstimmungen manipulativ zu beeinflussen. Egal in welche Richtung. Die Briefwahl wird zurecht mit dem Argument abgewiesen, dass die Stimmabgabe in der MV eine persönliche Anwesenheit erfordert. Und dann soll diese persönliche Anwesenheit plötzlich benutzt werden ein bestimmtes Stimmverhalten zu unterstellen?

Sorry, das ist so nicht OK. Eine qualifizierte Mehrheit hast Du auch wenn 75% der abgegeben Stimmen erforderlich sind. Und das dann sogar mit entsprechender Rechtssicherheit.
Auch hier habe ich(nicht von Vereinsseite!) schon Überlegungen gehört, diese abzuschaffen, was auch ich allerdings mit größter Vorsicht betrachten würde.

Wahrscheins.
Jedenfalls ist zumindest betreffend dieser Thematik, bzgl. 75%er Abhandlung/Stimmenwertung oder auch sonstprozentig keine zwingende juristische oder dachverbandsrechtliche Anordnung vorhanden

Eben!
Das mag vielleicht in irgendwelchen „Gremien“ oder im Bund Sinn ergeben, aber weniger in Sportvereinen, daher es oft auch anders gehandhabt wird

Wir hatten mal bei meinem Verein, andere Sportart, bei der Satzungsformulierung exakt dieselbe Diskussion.
Der Konsens war am Ende, dass es unlogisch und völlig absurd wäre, Enthaltungen, ein „ich weiß nicht, keine Ahnung“ oder „ist mir wurscht“ ebenso wie Stimmen nichtanwesender Mitglieder als „Nein“ zu werten.
Zumal es dann künftig extrem schwierig wäre, selbst bei deutlicher Mehrheit, sinnvolle, dringend notwendige Satzungsänderungen über die ebenfalls beschlossene 75%-Hürde durchzuboxen.

Kann also potentiell komplett kontraproduktiv für einen Verein sein, daher wurde fast einstimmig beschlossen, solch Schmarrn sein zu lassen und nur tatsächlich abgegebene Standpunkte zu zählen, die eben ausschließlich lauten: „Ja“ oder „Nein“. Punkt.

Was sich auch bewährt hat, gehe daher mit @harie’s Sichtweise völlig d’accord. Ausnahmsweise. ;)

Yep, kann ich aus meinen beiden Vereinen (ich arbeite seit 16 Jahren hauptamtlich für einen e.V. und bin ehrenamtlich Vorsitzender eines andern) genau so bestätigen.

Meine Vögelchen haben mir gezwitschert, dass Robert Reisinger die Tage bei der AZ zu einem Interviewtermin vorstellig geworden ist. Anscheinend jedoch ohne Vorbereitung und am Ende das Interview cholerisch abgebrochen hat. Würde mich schwer enttäuschen, entspräche das der Wahrheit.

Halte ich für äußerst unwahrscheinlich, dass der Robert zu einem ausgemachten Interviewtermin unvorbereitet käme!

Weiß nicht, ob es jemanden interessiert, aber vor 2 Wochen wurde Fritz Keller (SC Freiburg) zum neuen DFB-Präsidenten gewählt. Warum ich das schreibe? Es stand nur 1 Kandidat zur Auswahl und der wurde von einer Findungskommission vorgeschlagen. Woran erinnert mich diese (angeblich) höchst „undemokratische“ Wahl nur… :wink:

Wenns Dich interessiert, dann beantrag halt rechtzeitig vor der nächsten MG-Versammlung eine Satzungsänderung.

Ich persönlich halte es für unklug hier was zu behaupten was man so vom Hörensagen aufschnappt. Jeder weiß das User vom Hetzerblog hier mitlesen , die tragen das in den Griss Blog und Griss bastelt wieder eine Hetzerstory.

Sollte es der Wahrheit entsprechend, dann landet es dort sowieso. Die AZ Connection funktioniert sicherlich noch.

seit wann muss etwas der Wahrheit entsprechen um dort zu landen?

An der Sache mit den Aufklebern hat sich doch auch nur der Griss mit der AZ zusammen aufgegeilt. Die Connection funktioniert bestens.

Und ich dachte, durch meine Klammer-Setzung und Anführungszeichen (samt „Emoji“) wäre die Ironie in meinem Post durchgekommen?
Wollte eigentlich nur darauf hinweisen, dass wir unser Wahl-Prozedere nicht exklusiv haben und nirgendwo so ein Gschiss darum gemacht wird, wie bei uns…

Was für Aufkleber?

AZ → klick

Wahrscheinlich hab ich gerade deswegen die Ironie nicht erkannt! ;) Sorry.